AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von JUNG NETWORKS
1. Geltungsbereich dieser AGBs
a. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von JUNG NETWORKS erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen jeglicher Art, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird widersprochen, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt.
b. Die Mitarbeiter von JUNG NETWORKS sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
2. Lieferfristen
a. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ein Fix-Temin vereinbart wurde.
b. Das Risiko der Nichtlieferung oder der verspäteten Lieferung für von JUNG NETWORKS zugekaufte Hardware oder Software trägt JUNG NETWORKS nur dann, wenn die Bestellung beim Lieferanten nicht rechtzeitig erfolgt ist oder JUNG NETWORKS sonst hierfür verantwortlich gemacht werden kann. JUNG NETWORKS wird den Kunden in diesen Fällen sofort informieren und im Falle der Nichtlieferung auch sofort dessen Gegenleistungen erstatten.
c. Liegt ein Lieferverzug vor, der von JUNG NETWORKS zu vertreten ist, so scheidet eine Schadensersatzpflicht von JUNG NETWORKS in Fällen leichter Fahrlässigkeit aus, es sei denn, es wurden Kardinalpflichten verletzt.
3. Liefermodalitäten
a. Soweit Vertragsgegenstände dem Kunden zu liefern sind, trägt der Kunden die hierfür anfallenden Kosten und ebenso die Gefahr.
4. Gewährleistung und Haftung
a. JUNG NETWORKS behält sich in Gewährleistungsfällen zunächst ein Recht auf Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) vor. Soweit der Mangel nicht Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, steht JUNG NETWORKS beim Anspruch auf Nacherfüllung hinsichtlich der Art der Nacherfüllung ein Wahlrecht zu. Der Kunde hat JUNG NETWORKS für die Nacherfüllung eine angemessene Frist von mindestens einer Woche zu setzen. Die Anzahl der vom Kunden hinzunehmenden Nachbesserungsversuche bestimmt sich nach der Art und Schwere des Mangels unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen. Sollte die Beseitigung des Mangels wiederholt fehlschlagen und ist dem Kunden ein weiteres Zuwarten unzumutbar, kann der Kunde einen Anspruch auf Rückgängigmachung (Rücktritt) des Vertrags oder Herab-setzung des Preises (Minderung) geltend machen.
b. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verträgen mit Verbrauchern 2 Jahre, ansonsten 1 Jahr ab Übergabe der Sache.
c. Im Bereich der Software-Pflegeleistungen gilt eine Leistung auch als nicht fehlerhaft, bei der JUNG NETWORKS zur Erfüllung der ihm nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen anstelle der Fehlerbehebung eine zumutbare Ausweichlösung (Umgehung) anbietet. Dazu ist JUNG NETWORKS auch berechtigt, die zu pflegende Software zu ändern, sofern sich die Leistungsmerkmale der Software für den Kunden nicht wesentlich ändern.
d. Der Kunde ist verpflichtet, Betriebs- und Wartungsanweisungen einzuhalten, keine Änderungen des Kaufgegenstandes vorzunehmen, keine Teile auszuwechseln, und keine Verbrauchsmaterialien zu verwenden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Er ist insbesondere auch nicht berechtigt, Softwarefehler selbstständig zu beseitigen. Bei Zuwiderhandlung entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst eine dieser Umstände diesen Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Gleiches gilt für Mängel, die aufgrund der Verwendung nicht systementsprechender oder virenverseuchter Software entstehen. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist die Gewährleistung auch dann ausgeschlossen, wenn er die Leistung nach Erbringung nicht unverzüglich testet und dabei erkannte Fehler meldet. Jeder andere Kunde hat erkannte Mängel ebenso unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen, schriftlich anzuzeigen.
e. Soweit der Kunde als Unternehmer Gewährleistungsansprüche gegen JUNG NETWORKS aufgrund von öffentlichen Äußerungen von JUNG NETWORKS oder seinen Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften geltend macht, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass die Äußerung kausal für seine Kaufentscheidung war. Für Äußerungen und Werbeaussagen Dritter, insbesondere der Firma Microsoft, haftet JUNG NETWORKS gegenüber Unternehmern nicht.
f. JUNG NETWORKS stellt keine eigene Software her. JUNG NETWORKS gewährleistet für die von Dritten hergestellte Software nicht, dass diese den speziellen Anforderungen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet.
g. JUNG NETWORKS übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Datensicherung durch den Kunden. Eine Kontrolle erfolgt ebenso wenig. Soweit JUNG NETWORKS zur Datensicherung schriftlich beauftragt wurde, haftet er ausschließlich in Fällen grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz, soweit ihm dies nachgewiesen wird. Gleiches gilt, soweit es zu Datenverlusten infolge der Reparatureingriffe durch JUNG NETWORKS kommt.
h. Schadensersatzansprüche gegen JUNG NETWORKS oder seine Erfüllungsgehilfe für leicht fahrlässig verursachte Schäden sind ausgeschlossen, außer es liegt eine Verletzung einer vertraglichen Kardinalpflicht vor. In diesen Fällen ist die Haftung auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden begrenzt. Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist der Schadensersatzanspruch gegen JUNG NETWORKS in Fällen der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes auf die Schäden begrenzt, die typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehen. Dieser Absatz gilt nicht bei Schadens-ersatzansprüchen aus Eigenschaftszusicherungen, es sei denn, es betrifft die Haftung für einen Mangelfolgeschaden und die Ersatzpflicht beruht auf positiver Vertragsverletzung. In diesem Fall ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ebenso gilt dieser Absatz nicht bei Schäden aus der pflichtwidrigen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und im Falle des Verzugs von JUNG NETWORKS.
i. JUNG NETWORKS hat die teilweise oder vollständige Nichterfüllung der eigenen Leistungspflichten, die auf Gewalteinwirkung Dritter, höhere Gewalt oder auf den unsachgemäße Handhabung von Hard – und Software durch Auftraggeber (Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung und funktionswidriger Gebrauch) zurückzuführen ist, nicht zu vertreten. Die Leistungserbringung wird von JUNG NETWORKS in diesen Fällen nicht geschuldet.
j. Im Falle von vertragswidrigem Verhalten des Käufers (insb. Zahlungsverzug) steht JUNG NETWORKS neben seinem Rücktrittsrecht auch ein Schadensersatzanspruch zu.
k. JUNG NETWORKS behält sich das Eigentum an den geleisteten Gegenständen bis zur Erfüllung aller Forderungen vor, die JUNG NETWORKS gegen den Kunden, aus jedem derzeitigen Rechtsgrund, zustehen (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nur mit schriftlicher Einwilligung von JUNG NETWORKS verfügen. Bei Zugriff Dritter auf die Ware ist JUNG NETWORKS unverzüglich zu informieren. Der Dritte ist auf die Eigentumsverhältnisse aufmerksam zu machen.
l. Zahlungen haben sofort und ohne Abzüge zu erfolgen, soweit nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart ist. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
5. Abschließende Regelungen
a. Wenn Datenaustausch jeglicher Art mit JUNG NETWORKS stattfindet, hat der Kunden dafür Sorge zu tragen, dass die Datenträger oder Daten virenfrei sind. Wird eine Infektion durch Daten des Kunden festgestellt, ist der Kunde JUNG NETWORKS zu Schadensersatz verpflichtet. JUNG NETWORKS kann in diesen Fällen den Datenaustausch mit dem Kunden ohne Vorankündigung einstellen.
b. Der Kunde ist mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung seiner Personen- und Geschäftsdaten durch JUNG NETWORKS einverstanden.
c. Erfüllungsort ist der Sitz von JUNG NETWORKS.
d. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit eine der vorstehenden Klauseln unwirksam ist, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dieser Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung.